Allgemeine Geschäftsbedingungen im Studio 108

AGB's & Storno

Die einzige Konstante ist Veränderung...

Stornobedingungen

Was, wenn etwas dazwischen kommt?

  • Digitale Produkte sind nach Kauf und Erhalt NICHT stornierbar. 
  • Detox mit Ayurveda als Premiumpaket (mit Bio Ayurveda Box) ist nach Anmeldung verbindlich reserviert, zahlungspflichtig und nciht erstattungsfähig oder übertragbar
  • der Yoga kompakt am WE mit KK Zuschuss ist nach Anmeldung verbindlich reserviert und bis zu 7 Tage vor Kursstart kostenlos stornierbar, danach fallen die Kosten zu 100 % an
  • Yogareisen sind nach Anmeldung verbindlich reserviert und bis zu  10 Wochen vor Start kostenlos stornierbar, ab 4 Wochen vor Start fallen 50%, ab 14 Tage vor Start fallen 100 % der Gesamtkosten an
  • Gutscheine sind ab Kaufdatum 12 Monate gültig und lassen sich in Ausnahmefällen vor Ablauf der Frist verlängern
In meiner Praxis:
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
  3. Der Heilpraktiker ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
  1. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
  2. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.
  3. Es werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker gegenüber zu erklären.
  4. Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers
  1. Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers aufgeführt sind
  2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten gegen Rechnung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung.
  3. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten in der Praxis durch den Heilpraktiker oder Mitarbeitenden ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von – vom Patienten mitgebrachten – Arzneimitteln durch den Heilpraktiker ist ausgeschlossen. 
  4. Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden.
Bitte beachte, dass Einzeltermine spätestens 24 h vorher abgesagt werden müssen. Spätere Absagen werden zu 100 % in Rechnung gestellt.